Wer einen Schaltschrank öffnet und darin ein Wirrwarr aus unbeschrifteten Adern, unleserlichen Klemmenbezeichnungen und fehlenden Betriebsmittelkennzeichen vorfindet, kennt das Problem sofort: Was hier fehlt, ist keine Kleinigkeit. Fehlerhafte oder fehlende Elektrokennzeichnung kostet im Wartungsfall wertvolle Zeit – und kann im Ernstfall gefährlich werden.
Doch welche Normen gelten eigentlich konkret? Und was muss wo gekennzeichnet sein? Dieser Beitrag gibt einen praxisnahen Überblick über die drei zentralen Normbereiche der Elektrokennzeichnung.
Drei Normbereiche – ein Ziel
In der Elektrokennzeichnung gibt es keine einzelne Universalnorm. Je nach Kennzeichnungsgegenstand greifen unterschiedliche Regelwerke ineinander:
- DIN EN IEC 60445 regelt die Kennzeichnung von Leitern, Adern und Anschlüssen
- DIN EN 61439 legt die Anforderungen an Schaltgerätekombinationen fest – inklusive Beschriftung
- EN IEC 81346 definiert das System der Referenzkennzeichnung (Betriebsmittelkennzeichen) für Anlagen und Geräte
Wer alle drei Bereiche im Griff hat, ist auf der sicheren Seite – normkonform, prüfungssicher und wartungsfreundlich.
Leiter und Adern: DIN EN IEC 60445
Die DIN EN IEC 60445 (VDE 0197) ist die zentrale Norm für die Kennzeichnung von Anschlüssen elektrischer Betriebsmittel sowie von Leitern und Adern. Die aktuell gültige Fassung stammt aus dem Jahr 2023.
Sie legt fest, welche Farben und alphanumerischen Bezeichnungen für welche Leiter zu verwenden sind – mit dem klaren Ziel, Verwechslungen auszuschließen und eine sichere Betriebsweise zu gewährleisten.
Die wichtigsten Farbvorgaben im Überblick:
| Leitertyp | Vorgeschriebene Farbe |
|---|---|
| Schutzleiter (PE) | Grün-Gelb |
| Neutralleiter (N) | Hellblau |
| Außenleiter L1, L2, L3 | Braun, Schwarz, Grau |
| Gleichstrom positiver Außenleiter | Rot (bevorzugt) |
| Gleichstrom negativer Außenleiter | Weiß (bevorzugt) |
| Funktionserdungsleiter (FE) | Rosa |
Grün-Gelb ist dabei ausschließlich dem Schutzleiter vorbehalten – diese Farbe darf für keinen anderen Zweck verwendet werden.
Für alphanumerische Bezeichnungen gilt: Buchstaben aus der ersten Hälfte des Alphabets werden für Gleichstromelemente verwendet, Buchstaben aus der zweiten Hälfte für Wechselstromelemente. Die Buchstaben „O“ und „I“ sind verboten, da sie zu leicht mit den Ziffern 0 und 1 verwechselt werden können.
Jeder Leiter muss an jedem Anschluss in Übereinstimmung mit der technischen Dokumentation identifizierbar sein. (DIN EN 60204-1, Abschnitt 13.2)
Schaltschränke: DIN EN 61439
Für den Bau von Schaltgerätekombinationen – also Schalt- und Steuerungsanlagen, Energieverteilern, Zählerschränken und Baustromverteilern – gilt die Normenreihe DIN EN 61439 (VDE 0660-600). Sie löste die ältere DIN EN 60439 ab und wurde zuletzt 2021 überarbeitet.
Die Norm richtet sich primär an Hersteller, betrifft aber auch jeden Elektrofachbetrieb, der Schaltgerätekombinationen montiert, prüft oder wartet. Im Kern fordert sie für jeden Schaltschrank einen sogenannten Bauartnachweis – der Stückprüfbericht der alten Norm entfällt.
Was die Norm zur Kennzeichnung im Schaltschrank fordert:
Alle Betriebsmittel im Schaltschrank müssen eindeutig identifizierbar und mit der begleitenden Dokumentation abgeglichen werden können. Das bedeutet in der Praxis:
- Jedes Gerät trägt ein gut lesbares Betriebsmittelkennzeichen
- Klemmen sind nummeriert und ihrem Schaltplan zugeordnet
- Externe Kabel sind am Eingang beschriftet
- Sicherungen und Schutzeinrichtungen sind mit ihrer Funktion gekennzeichnet
Gerade bei größeren Schaltschrankprojekten mit vielen Komponenten ist eine durchgängige und konsistente Kennzeichnung nicht nur Normpflicht, sondern spart im Wartungs- und Störungsfall erheblich Zeit. Wer hier einmal investiert, profitiert über die gesamte Lebensdauer der Anlage. Passende gravierte oder bedruckte Schilderlösungen für den Schaltschrankbau finden Sie in unserer Produktpalette.
Betriebsmittelkennzeichen: EN IEC 81346
Die EN IEC 81346 ist das übergreifende Referenzkennzeichnungssystem für technische Anlagen – und damit auch die Grundlage für die Betriebsmittelkennzeichnung in der Elektrotechnik. Sie löste die ältere DIN 40719 ab und geht bewusst über den elektrotechnischen Bereich hinaus: Das System gilt einheitlich für Elektrotechnik, Maschinenbau und Verfahrenstechnik.
Das Referenzkennzeichen macht jedes Bauteil innerhalb einer Anlage eindeutig identifizierbar – unabhängig davon, in welcher Dokumentation man gerade nachschlägt. Es gliedert sich nach drei Aspekten:
- Funktionsaspekt (=): Was macht das Bauteil? z. B.
=Antrieb - Produktaspekt (-): Was ist das Bauteil? z. B.
-FC1für einen Motorschutzschalter - Ortsaspekt (+): Wo ist das Bauteil? z. B.
+A2für Schaltschrank A2
Ein vollständiges Referenzkennzeichen könnte also so aussehen: +A2-FC1 – Motorschutzschalter Nr. 1 im Schaltschrank A2.
Die Norm definiert Kennbuchstaben von A bis Z mit klaren Unterklassen. So steht FA für Überspannungsschutz, FC für Überstromschutz und GB für Akkumulatoren. Diese Systematik ersetzt die frühere, informelle Vergabe von Kürzeln wie „K“ für Schütz oder „H“ für Signallampe – die in älteren Anlagen aber noch weit verbreitet ist.
Kabeltrassen: Was gilt für die äußere Kennzeichnung?
Neben der Kennzeichnung im Schaltschrank selbst stellt sich häufig die Frage: Was ist auf der Kabeltrasse zu kennzeichnen?
Hier greifen mehrere Regelwerke zusammen. Die DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) verlangt grundsätzlich, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel so gestaltet sind, dass Gefährdungen vermieden werden – eine eindeutige Kennzeichnung ist dafür Voraussetzung. Ergänzend fordert die Arbeitsstättenregel ASR A1.3, dass Leitungen und Kabel in Arbeitsstätten so gekennzeichnet sind, dass Verwechslungen ausgeschlossen werden.
In der Praxis bedeutet das für Kabeltrassen:
- Kabel werden an Anfang, Ende und in angemessenen Abständen mit Kabelkennzeichen versehen
- Bei Bündeltrassen mit unterschiedlichen Medien (Energie, Steuerung, Daten) sind die Trassen selbst zu beschriften
- Wanddurchbrüche und Raumgrenzen müssen markiert sein
Welches Material sich für die Kabelbeschriftung eignet – und wann gravierte Schilder die bessere Wahl gegenüber Folienetiketten sind – erklärt unser Beitrag Folienschilder oder Metallschilder? Entscheidungshilfen für verschiedene Einsatzbereiche.
Die häufigsten Schwachstellen in der Praxis
In Revisionen und bei Anlagenerweiterungen zeigen sich immer wieder dieselben Mängel:
Gemischte Kennzeichnungssysteme: Ältere Anlagen sind noch nach DIN 40719 oder mit eigenen Kürzelsystemen gekennzeichnet. Wird eine solche Anlage erweitert, entstehen Inkonsistenzen, die spätere Fehlersuchen erheblich erschweren.
Unleserliche oder fehlende Aderbezeichnungen: Besonders bei enger Verdrahtung werden Aderbezeichnungen weggelassen oder sind nach wenigen Jahren nicht mehr lesbar.
Veraltete Schutzleiterfarbe: In Altanlagen findet sich gelegentlich noch Grün als separate Schutzleiterfarbe – seit Jahren ist ausschließlich Grün-Gelb zulässig.
Keine Aktualisierung nach Umbau: Nach Änderungen wird häufig die Beschriftung nicht nachgezogen. Die Kennzeichnung stimmt dann nicht mehr mit dem Schaltplan überein – ein klassisches Sicherheitsrisiko.
Wer wissen möchte, wann eine systematische Überprüfung und Nachrüstung der Kennzeichnung Pflicht wird, findet dazu alle relevanten Informationen in unserem Beitrag Nachrüstpflicht bei Schildern – Wann müssen alte Kennzeichnungen ersetzt werden?.
Fazit
Normkonforme Elektrokennzeichnung ist kein einmaliges Projekt, sondern ein kontinuierlicher Prozess – besonders in Anlagen, die über Jahre wachsen und verändert werden. Wer die drei zentralen Normbereiche kennt und konsequent anwendet, schafft die Grundlage für sichere Wartung, schnelle Fehlerdiagnose und rechtssichere Betriebsführung.
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